|
Benutzungsordnung für das Heimathaus |
|
|
|
|
Geschrieben von: Der Poet
|
|
Sonntag, den 02. Februar 2003 um 19:44 Uhr |
Hier finden Sie die Benutzungsordnung für das Heimathaus.
-
Der Verein Heimathaus "Hollager Hof" von 1656 e.V. hat das ehemalige Bauernhaus Gers-Barlag zur Erhaltung alten Kulturgutes mit Hilfe der Gemeinde Wallenhorst, des Landkreises Osnabrück und der heimischen Wirtschaft an der Uhlandstraße 20 in Wallenhorst-Hollage wieder aufgebaut. Es soll zur Förderung von Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung sowie der Pflege des Heimatgedankens zur Verfügung stehen.
-
Das Heimathaus "Hollager Hof" steht allen Vereinen, Verbänden, Institutionen und Bürgern der Gemeinde Wallenhorst grundsätzlich zur Benutzung offen. Veranstaltungen jedweder Art dürfen außerhalb des Hauses auf dem Grundstück Uhlandstraße 20 in Wallenhorst-Hollage nur maximal bis 23:00 Uhr stattfinden. Eine Fortsetzung kann innerhalb des Hauses bei Zimmerlautstärke erfolgen. Die Schranke, die den öffentlichen Weg zwischen den Grundstücken Uhlandstraße 20 und Uhlandstraße 22 abschließt, ist geschlossen zu halten. Sie kann zu Anlieferungszwecken geöffnet werden und ist dann nach Durchfahrt des Lieferfahrzeuges unmittelbar wieder zu verschließen. Der Schlüssel ist beim Hausmeister erhältlich.
Parkplätze stehen an der Nordseite der Uhlandstraße zur Verfügung. Von den Teilnehmern aller Veranstaltungen sind ausschließlich diese Parkplätze zu nutzen.
-
Die Benutzer sind verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, dass die Nachbarn durch Lärm nicht gestört werden.
-
Die Benutzungsgebühren für das Heimathaus "Hollager Hof" werden für die vorhandenen Räume vom Verein festgesetzt. Den gültigen Betrag sowie die Buchung können Sie
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
anfragen.
Die Kosten für die Endreinigung sind in der Benutzungsgebühr enthalten. Anfallende GEMA-Gebühren sind vom Benutzer direkt zu entrichten. Bei einer Nutzung des Heimathauses "Hollager Hof" für die Vereinsarbeit, z.B. Vorstandssitzungen, Gruppenabende Proben o.ä. wird die Benutzungsgebühr besonders vereinbart bzw. durch Spenden erhoben. Das gilt nicht für Vereinsfeste.
-
Der Verein Heimathaus "Hollager Hof" empfiehlt bei Veranstaltungen mit einer Bewirtung, hierfür Geschäftsleute aus der Gemeinde Wallenhorst zu beauftragen.
-
Der Benutzer ist verpflichtet, selbst auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere Jugendschutzgesetz (Alkoholverbot) und das Landesimmissionsgesetz (Nachtruhe) zu achten.
-
Tische und Stühle können durch den Benutzer nach eigenen Vorstellungen umgeräumt werden. Ansonsten dürfen keinen Veränderungen an den Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen sowie an der zum Haus gehörenden Dekoration vorgenommen werden. Nach der Veranstaltung, spätestens aber bis 11:00 Uhr des folgenden Tages sind vom Benutzer die überlassenen Räume einschließlich Küchengeräte, Geschirr, Besteck usw. in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand - wie vorher übernommen - dem Hausmeister zu übergeben. das gilt ebenso für die Außenanlagen.
-
Die Einrichtungsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Für entsprechende Schadensfälle - z.B. Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen - haftet der Benutzer gegenüber dem Verein Heimathaus "Hollager Hof". Der Benutzer ist verpflichtet, jeden Schaden dem Hausmeister spätestens bei der Übergabe unaufgefordert zu melden.
-
Vor und nach der Nutzung wird das Heimathaus "Hollager Hof" einschließlich Inventar und Außenanlagen auf Schäden und Vollständigkeit vom Veranstalter/Benutzer und dem Hausmeister überprüft.
-
Der Vorstand des Vereins Heimathaus "Hollager Hof" hat zu jeder Zeit Zugang zu allen Räumlichkeiten und kann ggf. von seinem Hausrecht Gebrauch machen.
-
Ein öffentlicher, gewerblicher Wirtschaftsbetrieb ist im Heimathaus "Hollager Hof" nicht erlaubt.
-
Die Benutzungsordnung tritt am 01.März 2010 in Kraft.
|
|
Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 21. Februar 2010 um 19:29 Uhr |